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Häufig gestellte Fragen

Willkommen bei den .BIZ-FAQ. Klicken Sie auf eine der unten stehenden Kategorien, um nähere Informationen zu erhalten:

 Allgemeine Registry-Informationen

 Das NeuLevel-Registry

 NeuLevel-Registry-Dienste

 Partnerschaften mit NeuLevel

 .BIZ Top-Level-Domain

 Streitschlichtungsrichtlinien

 Benachrichtigung von IP-Anspruchsberechtigten

 .BIZ-Registrare


Allgemeine Registry-Informationen

  1. Was ist ein Internet-Domainnamen-Registry?

    Unter einem Internet-Domainnamen-Registry ist eine Instanz zu verstehen, die Domainnamensystem (DSN)-Informationen von Domainnamen-Registraren erhält, diese Informationen in eine zentralisierte Datenbank einspeichert und sie in Internet-Zonendateien auf dem Internet veröffentlicht, sodass Domainnamen von Benutzern in aller Welt über Anwendungen wie das World Wide Web und E-Mail gefunden werden können. Kurz gesagt: Das Registry erstellt und verwaltet die Datenbank der Domainnamen für eine bestimmte Top-Level-Domain.

  2. Was ist der Unterschied zwischen einem Registry und einem Registrar?

    Nach den Richtlinien für die ICANN-Akkreditierung stellt ein Registry nur Registraren Direktdienstleistungen zur Verfügung, nicht aber den Endbenutzern der Dienstleistungen eines Registrys. Ein Internet-Domainnamen-Registry ist eine für das Delegieren von Internetadressen wie z.B. Domainnamen und für das Führen von Unterlagen bzgl. dieser Adressen und der mit ihrer Zuweisung verbundenen Informationen verantwortliche Instanz. NeuLevel Registry Services ist das exklusive Registry für die .BIZ-Top-Level-Domain.

    Ein Registrar stellt Domainnamen-Registranten Direktdienstleistungen zur Verfügung. Registrare bearbeiten Namensregistrierungen für Internet-Endbenutzer und senden dann die erforderlichen DNS-Informationen an ein Registry, damit sie in die zentralisierte Registry-Datenbank eingegeben und letztendlich über das Internet verteilt werden. Registrierungsdienste durch das NeuLevel-Registry werden von mehreren Registraren bereitgestellt.

  3. Sind Registry- und Registrar-Funktionen stets voneinander getrennt?

    Nein. Historisch betrachtet, wurden die Funktionen des Registrys und des Registrars auf dem Internet häufig von der gleichen Organisation bereitgestellt. In der jüngeren Vergangenheit wurden diese Funktionen für einige der Top-Level-Domains des Internet aufgeteilt, um einen Wettbewerb unter den Registrierungsdiensten zu fördern.

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NeuLevel-Registry

  1. Worin besteht die Aufgabe des NeuLevel-Registrys?

    Das NeuLevel-Registry ist das exklusive Registry für den .BIZ-Top-Level-Domainnamen. In dieser Eigenschaft ist es damit beauftragt, allen von der ICANN akkreditierten Registraren für den .BIZ-Top-Level-Domainnamen Registry-Dienste zur Verfügung zu stellen.

  2. Wer sind die Kunden, denen das NeuLevel-Registry seine Dienste anbietet?

    Die Kunden des NeuLevel-Registrys sind von der ICANN akkreditierte .BIZ-Registrare, die eine Registry-Registrar-Vereinbarung unterzeichnet haben. Beachten Sie, dass das NeuLevel-Registry im Gegensatz zu WHOIS Internet-Endbenutzern keine Direktdienstleistungen anbietet.

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NeuLevel Registry Services

  1. Welche Dienste stellt das NeuLevel-Registry Registraren zur Verfügung?

    Durch das vom NeuLevel-Registry entwickelte Shared Registration System (SRS -- gemeinsames Registrierungssystem) können Registrare Informationen im Zusammenhang mit Domainnamen, Namens-Servern und Kontakten sowie Registrarprofildaten auf Echtzeitbasis hinzufügen, ändern und löschen. Durch das Registrar-Tool können Registrare Domains, Namens-Server und ihre Registrar-Informationen verwalten und Berichte erstellen. Wichtig ist, dass jeder Registrar nur auf Informationen über Domainnamen Einfluss nehmen kann, für die er verantwortlich ist. Darüber hinaus steht ein Kundendienst per Telefon und E-Mail allen mit dem NeuLevel-Registry assoziierten Registraren zur Verfügung.

  2. Welche Dienste stellt das NeuLevel-Registry Internet-Endbenutzern zur Verfügung?

    Der wichtigste Service, den das NeuLevel-Registry bereitstellt, ist die Erstellung der Top-Level-Domain (TLD)-Zonendateien für .BIZ sowie die Veröffentlichung dieser Dateien auf den TLD-Servern des Internet. Diese Dateien sind die „weißen Master-Seiten“ des Internet, die es ermöglichen, dass ein Domainname zu einer Internet-Protokoll (IP)-Nummer in Beziehung gesetzt wird.

    Der Internet-Endbenutzern zur Verfügung stehende NeuLevel-Registry-Dienst mit der sichtbarsten Präsenz - abgesehen von allgemeinen Informationen, wie sie auf der Website der NeuLevel Registry Services bereitgestellt werden - ist das Registry WHOIS. Dabei handelt es sich um den WHOIS-Standardservice für alle Second-Level-Internet-Domainnamen, die in der .BIZ-Top-Level-Domain registriert sind. Dieser Service steht allen Benutzern zur Verfügung. Es sind unter anderem Informationen über den Registrierenden, Kontaktpersonen für Rechnungs-, technische und verwaltungstechnische Angelegenheiten, Namens-Server und Domain-Status erhältlich.

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Partnerschaften mit NeuLevel

  1. Was ist das NeuLevel Partner-Extranet?

    Das NeuLevel Partner-Extranet ist NeuLevels erste Website-Adresse für Organisationen, die .BIZ-Produkte und -Dienstleistungen anbieten. Diese Website bietet Partnerunternehmen Informationen über .BIZ-Produkte und -Dienste sowie über Veranstaltungen, Marketing-Ressourcen und Zertifizierungsprogramme.

  2. Welche Vorteile ergeben sich für NeuLevel-Partner?

    Ale NeuLevel-Partner erhalten Sie und Ihr Unternehmen Zugriff auf sämtliche Ressourcen, die Sie benötigen, um sich auf den Verkauf von .BIZ-Produkten und -Dienstleistungen vorzubereiten, u.a. Informationen über Konkurrenzangebote, technischen Support und Vorankündigungen bevorstehender Produkteinführungen. Besuchen Sie den Abschnitt Partner, um mehr über den geschäftlichen Wert einer Partnerschaft mit NeuLevel zu erfahren.

  3. An wen wende ich mich, wenn ich Fragen bezüglich irgendwelcher Informationen habe, die ich auf dem NeuLevel Partner-Extranet gefunden habe?

    Schicken Sie alle Ihre Fragen und Kommentare an support@neulevel.biz.

  4. Warum sollte ich mich anmelden?

    Durch Ihre Anmeldung als NeuLevel-Partner erhalten Sie Zugang zu exklusiven technischen und Marketingmaterialien. Diese Ressourcen umfassen Co-Marketing- und gemeinsame PR-Gelegenheiten, Partner-Toolkits, Vorankündigungen von .BIZ-Veranstaltungen und eine Online-Kontenführung.

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.BIZ-Top-Level-Domain

  1. Was ist die .BIZ-Top-Level-Domain?

    .BIZ ist die erste Internet-basierte Umgebung der Welt, die ausschließlich der Geschäftsgemeinde vorbehalten ist. Sie verspricht, sehr viel mehr als nur irgendein Domainname zu sein. Die .BIZ-Datenbankplattform bietet nicht nur Geschäftsbetrieben eine verbesserte Web-Präsenz, sondern wird auch schon bald in der Lage sein, Dienste bereitzustellen, die den Handel auf dem Internet effizienter als bisher gestalten. Einfach gesagt: .BIZ bedeutet „Business“.

  2. Wie registriere ich einen .BIZ-Domainnamen?

    Domainnamen können über jeden von der ICANN akkreditierten .BIZ-Registrar registriert werden.

  3. Wie finde ich einen .BIZ-Registrar?

    Die Liste der von der ICANN akkreditierten Registrare befindet sich im Abschnitt „Partner“ auf der NeuLevel-Website. Klicken Sie dort auf .BIZ-Accredited Registrars. Innerhalb jeder Region sind die .BIZ-Registrare in einer nach dem Zufallsprinzip sortierten Reihenfolge aufgeführt.

  4. Gelten für .BIZ-Namen irgendwelche Beschränkungen?

    Ja. Die .BIZ-Domain kann nur für eine „geschäftliche oder gewerbliche Nutzung im guten Glauben“ verwendet werden. Unter einer „geschäftlichen Nutzung im guten Glauben“ ist einer der folgenden Umstände zu verstehen:

    1. der Handel mit Waren, Dienstleistungen oder Sachwerten jeglicher Art;

    2. ein Gebrauch im gewöhnlichen Geschäftsgang oder

    3. eine Nutzung, um (i) den Handel mit Waren, Dienstleistungen, Informationen oder Sachwerten jeglicher Art oder (ii) den gewöhnlichen Geschäftsgang zu vereinfachen.

    Das Registrieren eines Domainnnamens zum ausschließlichen Zweck (1) des Verkaufens oder Vermietens des Domainnamens oder des Handels mit dem Domainnamen gegen Entgelt oder (2) des unaufgeforderten Anbietens des Domainnamens zum Verkauf, zum Handel oder zur Miete gegen Entgelt stellt keine „gutgläubige geschäftliche oder gewerbliche Nutzung“ dieses Domainnamens dar.

    Die folgenden Beispiele dienen zur besseren Veranschaulichung eines Gebrauchs eines Domainnamens, der nicht dem Grundsatz einer „geschäftlichen oder gewerblichen Nutzung im guten Glauben“ entspricht:

    1. tatsächlicher oder beabsichtigter Gebrauch des Domainnamens ausschließlich für persönliche, nicht gewerbliche Zwecke oder

    2. tatsächlicher oder beabsichtigter Gebrauch des Domainnamens, der ausschließlich das Ziel verfolgt, nicht gewerbliche Ideen zum Ausdruck zu bringen (z.B. ein Registrieren von abcstinkt.biz, um die Produkte oder Dienstleistungen der Firma ABC zu kritisieren oder anderweitig eine Meinung dazu zum Ausdruck zu bringen, ohne dass irgendein anderer geschäftlicher oder gewerblicher Zweck vorliegt).

  5. Wie kann ich mir weitere Informationen über den .BIZ-Domainnamen beschaffen?

    Unsere Website, http://www.neulevel.biz, bietet die besten Informationen über .BIZ. Schauen Sie öfter einmal vorbei. Unsere Site wird fortlaufend aktualisiert, während wir unser Angebot um neue Produkte und Dienstleistungen erweitern.

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Streitschlichtungsrichtlinien

  1. Wie werden .BIZ-Domainnamen-Konflikte gelöst?

    Generell gelten für .BIZ die drei folgenden Streitschlichtungsrichtlinien:

    1. dieRestrictions Dispute-Resolution Policy (RDRP);

    2. dieStart-up Trademark Opposition Policy (STOP), früher unter der Bezeichnung „Start-up Dispute-Resolution Policy“ (SUDRP) bekannt, und

    3. die Uniform Dispute-Resolution Policy“ (UDRP).

  2. Was ist die „Restrictions Dispute-Resolution Policy“ (RDRP)?

    Alle Domainnamen-Antragsteller müssen sich an die Restrictions Dispute-Resolution Policy (Richtlinie für die Schlichtung von Streitigkeiten bzgl. Registrierungsbeschränkungen) halten. Diese Richtlinie kann von einer Drittpartei zur Beilegung einer Meinungsverschiedenheit mit einem Registranten bzgl. der Registrierung oder Verwendung des Domainnamens des Registranten unter Verstoß gegen die Registrierungsbeschränkungen in Verbindung mit dem .BIZ-Domainnamen geltend gemacht werden. Ein solcher Verstoß würde auch Beschwerden umfassen, denen zufolge der Domainname derzeit oder in Zukunft nicht in erster Linie in gutem Glauben für einen geschäftlichen oder gewerblichen Zweck verwendet wird.

  3. Was stellt eine „geschäftliche oder gewerbliche Nutzung im guten Glauben“ dar?

    Die .BIZ-Domain kann nur für eine „geschäftliche oder gewerbliche Nutzung im guten Glauben“ verwendet werden. Unter einer „geschäftlichen Nutzung im guten Glauben“ ist einer der folgenden Umstände zu verstehen:

    1. der Handel mit Waren, Dienstleistungen oder Sachwerten jeglicher Art;

    2. ein Gebrauch im gewöhnlichen Geschäftsgang oder

    3. eine Nutzung, um (i) den Handel mit Waren, Dienstleistungen, Informationen oder Sachwerten jeglicher Art oder (ii) den gewöhnlichen Geschäftsgang zu vereinfachen.

    Das Registrieren eines Domainnnamens zum ausschließlichen Zweck (1) des Verkaufens oder Vermietens des Domainnamens oder des Handels mit dem Domainnamen gegen Entgelt oder (2) des unaufgeforderten Anbietens des Domainnamens zum Verkauf, zum Handel oder zur Miete gegen Entgelt stellt keine „gutgläubige geschäftliche oder gewerbliche Nutzung“ dieses Domainnamens dar. Die folgenden Beispiele dienen zur besseren Veranschaulichung eines Gebrauchs eines Domainnamens, der nicht dem Grundsatz einer „geschäftlichen oder gewerblichen Nutzung im guten Glauben“ entspricht:

    1. tatsächlicher oder beabsichtigter Gebrauch des Domainnamens ausschließlich für persönliche, nicht gewerbliche Zwecke oder

    2. tatsächlicher oder beabsichtigter Gebrauch des Domainnamens, der ausschließlich das Ziel verfolgt, nicht gewerbliche Ideen zum Ausdruck zu bringen (z.B. ein Registrieren von abcstinkt.biz mit dem alleinigen Ziel, eine Kritik oder eine Meinung zu bestimmten Produkten zum Ausdruck zu bringen).

  4. Was ist die „Start-up Trademark Opposition Policy“ (STOP)?

    Mit der Start-up Trademark Opposition Policy (Richtlinie für Einsprüche gegen neue Marken) können Meinungsverschiedenheiten zwischen Registranten und IP-Anspruchsberechtigten bzgl. der Registrierung oder Verwendung eines Domainnamens geschlichtet werden, der dem IP-Anspruchsdienst unterliegt. STOP ist ausschließlich auf die .BIZ-Top-Level-Domain anwendbar und darf nur von den IP-Inhabern benutzt werden, die einen IP-Anspruch angemeldet haben. Alle anderen IP-Inhaber müssen zum Ausräumen von Streitigkeiten auf die UDRP zurückgreifen. Für auf der STOP basierende Beschwerden kann es die folgenden Gründe geben:

    1. Der (die) Domainname(n) ist (sind) mit einer Marke oder einer Dienstleistungsmarke identisch, an der der Registrant Rechte geltend macht.

    2. Es wird davon ausgegangen, dass die Drittpartei keine Rechte oder kein berechtigtes Interesse an dem (den) Domainname(n) hat, der (die) Gegenstand der Beschwerde ist (sind).

    3. Es wird davon ausgegangen, dass der (die) Domainname(n) in unlauterer Absicht registriert oder verwendet wurde(n).

  5. Was ist die „Uniform Dispute-Resolution Policy“ (UDRP)?

    Die Bestimmungen der Uniform Dispute-Resolution Policy (Domainnamen-Streitrichtlinie) ist für alle Registranten in der .BIZ-Top-Level-Domain verbindlich. Gemäß der ICANN müssen nach der UDRP die meisten Arten der auf Marken beruhenden Domainnamen-Streitigkeiten durch Übereinkunft, Gerichtsentscheid oder Schiedsgerichtsentscheid beigelegt werden, bevor ein Registrar einen Domainnamen kündigt, aufhebt oder überträgt. Streitigkeiten, die auf missbräuchliche Registrierungen von Domainnamen zurückzuführen sind (z.B. Cybersquatting), können im Zuge beschleunigter Verwaltungsverfahren entschieden werden, die vom Markeninhaber eingeleitet werden, indem dieser bei einer zugelassenen Schlichtungsstelle eine Beschwerde einreicht. Um diese Richtlinie geltend zu machen, sollte ein Markeninhaber entweder (a) eine Klage gegen den Inhaber des Domainnamens bei einem zuständigen Gericht einreichen (oder, falls zutreffend, eine dingliche Klage bzgl. des Domainnamens) oder (b) in Fällen einer missbräuchlichen Registrierung eine Beschwerde bei einer zugelassenen Schlichtungsstelle vorbringen.

    Die folgenden Dokumente enthalten relevante Einzelheiten:

    1. Uniform Dispute-Resolution Policy— — Diese Richtlinie wird von allen von der ICANN akkreditierten Registraren befolgt.

    2. Rules for Uniform Dispute-Resolution Policy—— Diese Regeln werden von allen Schlichtungsstellen beachtet und durch die Zusatzregeln jeder einzelnen Schiedsinstanz ergänzt.

    3. Liste der zugelassenen Schlichtungsstellen für Domain-Streitigkeiten.

  6. Was ist der Unterschied zwischen der STOP und der UDRP?

    Obwohl die STOP große Ähnlichkeiten mit der UDRP aufweist, ist sie mit einer niedrigeren Beweislast verbunden. Im Gegensatz zur UDRP, bei der ein Anspruchsberechtigter nachweisen muss, dass ein Domainnamen-Registrant einen Domainnamen sowohl in unlauterer Absicht registrierte als auch in unlauterer Absicht nutzte, verhilft die STOP einem Anspruchsberechtigten schon dann zur Durchsetzung seines Anspruchs, wenn er nachweist, dass ein Domainname entweder in unlauterer Absicht registriert oder in unlauterer Absicht genutzt wurde. STOP ist ausschließlich auf die .BIZ-Top-Level-Domain anwendbar und darf nur von den IP-Inhabern benutzt werden, die einen IP-Anspruch angemeldet haben.

  7. Wie finde ich einen zugelassenen Anbieter von Streitschlichtungsdiensten?

    Auf der ICANN-Website befindet sich eine Liste der zugelassenen Schlichtungsstellen für Domain-Streitigkeiten.

  8. Wie werden Streitfälle anhand des STOP-Prozesses gelöst, wenn mehrere Parteien IP-Ansprüche auf den gleichen Domainnamen erhoben haben?

    Wenn mehrere IP-Ansprüche für den gleichen Domainnamen eingereicht werden, wird jeder Antragsteller für einen Domainnamen, der mit einem IP-Anspruch kollidiert, per E-Mail über alle für diesen Domainnamen abgegebenen IP-Ansprüche informiert.

    Es folgt eine Zusammenfassung des STOP-Prozesses, der zur Anwendung kommt, wenn mehrere Antragsteller existieren:

    1. Falls mehrere Ansprüche auf den gleichen Domainnamen vorliegen, werden diese vom Registry randomisiert, um die Reihenfolge festzustellen, in der die IP-Anspruchsberechtigten nach eigener Wahl das Verfahren gemäß der „Start-up Trademark Opposition Policy“ (STOP) aufnehmen können. Diese Prioritätenliste wird dann allen IP-Anspruchsberechtigten bekannt gemacht, wenn sie darüber informiert werden, wer den Domainnamen erfolgreich registriert hat. Dem IP-Anspruchsberechtigten mit der obersten Priorität wird nach der Benachrichtigung über den Registrierungsinhaber eine 20-Tage-Frist eingeräumt, in der er eine STOP-Beschwerde im Einklang mit den STOP-Regeln einreichen kann. Wenn der erste Anspruchsberechtigte binnen 20 Kalendertagen keine Beschwerde zu den Akten gibt, geht die 20-Tage-Frist (gerechnet von diesem Zeitpunkt ab) an den zweiten Anspruchsberechtigten über.

    2. Falls der erste Anspruchsberechtigte eine Beschwerde einreicht, der stattgegeben wird — d.h. er hat nachgewiesen, dass (a) er gesetzlich begründete Rechte auf den Domainnamen besitzt, (b) der Registrant keine gesetzlich begründeten Rechte besitzt und (c) der Registrant den Domainnamen in unlauterer Absicht registriert oder ihn in unlauterer Absicht genutzt hat — entscheidet das Schiedskomitee zugunsten des ersten Anspruchsberechtigten, erkennt den Domainnamen dem ersten Anspruchsberechtigten zu, und es werden keine weiteren STOP-Verfahren in die Wege geleitet.

    3. Falls der Registrant vor einem Schiedskomitee nachweist, dass er über gesetzlich begründete Rechte an dem Domainnamen verfügt, entscheidet er das STOP-Verfahren für sich und erhält die Erlaubnis, den Namen zu behalten. Außerdem dürfen sich keine weiteren Anspruchsberechtigten auf das STOP-Verfahren berufen, da der Registrant seine legitimen Rechte an dem Domainnamen nachgewiesen hat. Kein anderer Anspruchsberechtigter wird jedoch daran gehindert, eine UDRP-Klage gegen den Registranten vorzubringen, wenn der Anspruchsberechtigte die erforderlichen Elemente einer UDRP-Klage nachweisen kann.

    4. Falls der Registrant keine gesetzlich begründeten Rechte vorweisen und der erste Anspruchsberechtigte nicht nachweisen kann, dass (a) er gesetzlich begründete Rechte besitzt oder (b) der Domainname nicht in unlauterer Absicht registriert wurde, wird es dem zweiten Anspruchsberechtigten gestattet, seine STOP-Klage bei jedem von der ICANN akkreditierten Anbieter von Streitschlichtungsdiensten vorzubringen, und der Prozess beginnt von neuem.

    Hinweis: Obwohl für jeden einem IP-Anspruch unterworfenen Domainnamen nur eine 30-Tage-Wartezeit gilt (d.h. der Domainname wird am 31. Tag freigegeben), wird eine Registry-Sperre verhängt, bis der STOP-Prozess abgeschlossen ist. Während dieser Sperrfrist werden keine Änderungen an der Inhaberschaft bzw. Übertragungen gestattet, obwohl der Domainname freigegeben wird.

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Benachrichtigung von IP-Anspruchsberechtigten

  1. Wann werden IP-Anspruchsberechtigte darüber informiert, dass jemand einen Domainnamen registriert hat, der mit ihren IP-Ansprüchen genau übereinstimmt?

    Nach Abschluss der Domainnamenswahl beginnt der Prozess der Benachrichtigung von Anspruchsberechtigten. Die Liste der registrierten Domainnamen wird mit der IP-Anspruchsdatenbank verglichen. Alle Domainnamen, für die eine genaue Übereinstimmung mit einem IP-Anspruch vorliegt, werden automatisch mit einer 30-tägigen Wartezeit belegt. Nachdem das Registry in die allgemeine Praxis übernommen wird, werden IP-Anspruchsberechtigte per E-Mail über die Kontaktdaten desjenigen Registranten informiert, der einen Domainnamen, für den sie einen IP-Anspruch einreichten, erfolgreich registrierte. Anspruchsberechtigte Personen werden auch dann informiert, wenn niemand einen Domainnamen registrierte, der mit ihrem IP-Anspruch übereinstimmte.

  2. Werden IP-Inhaber benachrichtigt, wenn eine Domainnamenregistrierung gewährt wird, selbst wenn sie keinen IP-Anspruch einreichten?

    Nein. Das Registry wird nur versuchen, Anträge mit Domainnamen zu vergleichen, für die im Verlauf von Schritt 1 IP-Ansprüche angemeldet wurden.

  3. Wird ein ein IP-Anspruchsberechtigter, der während Schritt 2 einen Domainnamen beantragt, über seinen eigenen Anspruch informiert werden, der während Schritt 1 für diesen Domainnamen eingereicht wurde?

    Ja. Der Anspruchsberechtigte wird zusätzlich zu allen anderen eventuell vorliegenden IP-Ansprüchen für den gleichen Domainnamen auch über seinen eigenen IP-Anspruch informiert werden.

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